Tourismus in Deutschland
Woher kommen die meisten Tourist/-innen?
Gut 75 % aller ausländischen Gäst/-innen kommen aus Europa, insbesondere aus den Niederlanden, der Schweiz, Großbritannien und Italien. Die Zahl asiatischer Besucher/-innen, speziell aus China, Indien und den arabischen Golfstaaten wächst: Ihr Marktanteil liegt derzeit bei gut 11 %. Aus Nord- und Südamerika kommen knapp 10 % der Besucher/-innen.
Wann kommen die meisten Tourist/-innen?
Die Hauptreisezeit liegt im Zeitraum zwischen Juni und Oktober. Die regionale Verteilung zeigt Höchstwerte für Bayern, Berlin und Baden-Württemberg an.
Bei den absoluten Übernachtungszahlen liegt Berlin in Europa nach London und Paris auf dem dritten Platz.
Deutschland als Messe- und Tagungsort
Im Jahr 2017 konnte Deutschland zum 13. Mal in Folge seine Position als Tagungs- und Kongressstandort Nummer eins in Europa behaupten. Vor Beginn der Corona-Pandemie belegte Deutschland im internationalen Ranking der Kongressstandorte jahrelang Platz 2 hinter den USA. Allein aus Europa kamen jedes Jahr rund 2,7 Millionen Gäste nach Deutschland, um eine Messe zu besuchen. Während der Pandemie mussten allein im Jahr 2020 mehr als 70 % aller geplanten Messen abgesagt oder vertagt werden. Messen, die stattfinden durften, unterlagen einem strengen Hygienekonzept, das sich auch in der Zahl der Besucher widerspiegelte. Heute ist Deutschland trotz der Pandemie weltweit die Nummer eins bei der Durchführung internationaler Messen (Stand 2021) und gilt somit weiterhin als wichtigster Messeplatz.
Einreisebedingungen im deutschsprachigen Raum (D-A-CH)
Deutschland
Angehörige der EU-Staaten benötigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kein Visum. Alle übrigen Ausländer/-innen sind für Aufenthalte in Deutschland grundsätzlich visumpflichtig. Es gelten folgende Regelungen:
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Für Besuchsaufenthalte bis zu 90 Tagen – je Zeitraum von 180 Tagen – benötigen Angehörige der Länder, für die die Europäische Gemeinschaft die Visumpflicht aufgehoben hat, KEIN Visum.
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Für Aufenthalte über drei Monate oder Aufenthalte, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit führen, sind Ausländer/-innen grundsätzlich visumpflichtig. Unionsbürger/-innen, EWR-Staatsangehörige sowie Staatsangehörige der Schweiz brauchen KEIN Visum.
Die Erteilung eines Visums bedarf grundsätzlich der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland. Zuständig ist die Ausländerbehörde des Ortes, an dem der Ausländer seinen Wohnsitz nehmen wird.
Österreich
Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland benötigen zur Einreise nach Österreich einen gültigen (oder seit höchstens einem Jahr abgelaufenen) Personalausweis oder Reisepass. Einreisevoraussetzungen für ausländische Staatsangehörige nach Österreich: Sofern nicht anderslautende Vereinbarungen oder Bestimmungen getroffen werden, benötigen ausländische Staatsbürger/-innen zur Einreise nach Österreich ein Visum.
Weitere Informationen: Bundesministerium Österreich
Die Schweiz
Reisende aus der EU können mit einem Reisepass oder Personalausweis einreisen. Reisedokumente von Drittstaatsangehörigen müssen für den kurzfristigen Aufenthalt von maximal 90 Tagen je Bezugszeitraum von 180 Tagen noch mindestens drei Monate nach der geplanten Ausreise aus der Schweiz gültig und innerhalb der vorangehenden zehn Jahre ausgestellt worden sein. Maßgebend ist in dem Fall das Ausstellungsdatum des Reisedokuments. Genauere Informationen erhält man z. B. bei den Schweizer Behörden: www.ch.
Für längere Aufenthalte in der Schweiz – länger als 3 Monate – wird ein Visum benötigt. Diese Bestimmungen gelten für folgende Länder: Nordamerika, Südamerika (ausgenommen Belize, Dominikanische Republik, Haiti, Kolumbien und Peru), Europa, Japan, Australien und Neuseeland. Informationen zu Visum, Aufenthalts- sowie Arbeitsbewilligungen oder Bewilligungen für geschäftliche Angelegenheiten erhält man beim Schweizer Bundesamt für Migration.
Weitere Informationen: