Wir werden älter – das ist normal. Braucht eine Person in Deutschland gesundheitliche Hilfe, muss sie oder ihre Familie einen Pflegegrad beantragen, um bestimmte Leistungen (Geld, Serviceleistungen, Hilfsmittel) aus der Pflegeversicherung zu bekommen. Diese ist wie die Krankenversicherung obligatorisch. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade. Der Pflegegrad 1 ist für Menschen mit leichten Problemen, die noch selbstständig leben können. Der Pflegegrad 5 hilft, wenn man sich nicht mehr alleine versorgen oder nicht mehr kommunizieren kann. Bei diesem Pflegegrad muss die Person 24 Stunden lang versorgt werden. Nach der Beantragung des Pflegegrads kommt ein(e) Gutachter(in) in die Wohnung und führt ein Gespräch mit der bedürftigen Person. Aspekte wie Mobilität, Psyche, Selbstversorgung, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Alltag und soziale Kontakte des(r) Patienten(in) werden hierbei evaluiert. Dann wird ein Gutachten erstellt und anschließend wird der Pflegegrad bestimmt. Seit Anfang 2020 müssen auch die Kinder nicht mehr bezahlen, wenn das Budget der Pflegeversicherung nicht reicht. Aber es gibt Ausnahmen.
(Niveaustufe: B1)