Das deutsche Sprachdiplom der Kulturministerkonferenz DSD
Als ein Nachweis für die deutsche Sprache gilt das Deutsche Sprachdiplom der Kulturministerkonferenz (oft als Deutsches Sprachdiplom oder DSD abgekürzt). Dies ist eine Sprachprüfung für Deutsch als Fremdsprache oder Deutsch als Zweitsprache, die nach mehrjährigem schulischem Deutschunterricht abgelegt werden kann. Die Ausarbeitung eines solchen Sprachdiploms wurde von der Kulturministerkonferenz am 16. März 1972 beschlossen. Seit 1974 können Schülerinnen und Schüler an staatlichen oder privaten Schulen im Ausland das Diplom erwerben, jährlich werden die Prüfungen von ca. 46.000 Teilnehmern in über 60 Ländern abgelegt.
Der zentrale Unterschied des Deutschen Sprachdiploms zu anderen Sprachzertifikaten besteht in der schulischen Einbindung der Teilnehmer. Der Grundgedanke besteht in einem systematischen Kompetenzaufbau durch mehrjährigen Schulunterricht. Die Teilnahme an der Sprachprüfung ist nicht mit Prüfungsgebühren verbunden und nur nach Durchlaufen mehrjährigen deutschen Schulunterrichts möglich.
Das Deutsche Sprachdiplom Stufe 1 (Stufe GER A2/B1) bildet für Ausländer in Deutschland die Voraussetzung für den Besuch eines Studienkollegs, das Deutsche Sprachdiplom Stufe 2 (Stufe GER B2/C1) die Voraussetzung für das Studium an einer deutschen Hochschule. Generell kann diese Sprachprüfung auf allen Niveaustufen des GER abgelegt werden.
» Niveaustufen: A1, A2, B1, B2, C1, C2
Es gibt die folgenden DSD-Prüfungen:
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